Einverständniserklärung bei Auslandsreisen: Was Du wissen musst
Neben den emotionalen Fragen wirst Du Dich nach Deiner Trennung auch den praktischen Herausforderungen des Alltags stellen. Ein Thema, das oft Fragen aufwirft, ist die Einverständniserklärung bei Auslandsreisen mit Kindern. Dieser Artikel erklärt, was Du darüber wissen musst und welche rechtlichen Regelungen in Deutschland und der EU gelten.
Warum benötigt man eine Einverständniserklärung?
Wenn Du mit Deinem Kind ins Ausland reisen möchtest, ist es möglich, dass eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass:
- das Sorgerecht gewahrt bleibt,
- keine widerrechtliche Kindesentführung erfolgt,
- alle Sorgeberechtigten übereinstimmen, wenn es um wichtige Entscheidungen wie eine Auslandsreise geht.
Insbesondere an Flughäfen oder Grenzkontrollen kann eine solche Erklärung von den Behörden verlangt werden.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland sind beide Elternteile verpflichtet, gemeinsam über das Kindeswohl zu entscheiden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Eltern getrennt sind oder nicht. Eine Auslandsreise gehört zu den Entscheidungen, die über den normalen Alltag hinausgehen. Daher ist eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig, wenn:
- Du nicht allein sorgeberechtigt bist,
- und der andere Elternteil nicht an der Reise teilnimmt.
Hinweis: Wenn Du allein sorgeberechtigt bist, reicht ein Nachweis über Dein alleiniges Sorgerecht aus, z. B. ein Sorgerechtsbeschluss oder die Geburtsurkunde.
Welche Dokumente solltest Du mitnehmen?
Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du folgende Unterlagen mitführen:
- Einverständniserklärung:
- Ein Formular wie das vom ADAC bereitgestellte ist ideal. Es enthält alle notwendigen Angaben und wird allgemein anerkannt.
- Du kannst die entsprechenden Vorlagen auf der Website des ADAC herunterladen.
https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisevollmacht-kinder/
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils:
- Dies bestätigt die Echtheit der Unterschrift.
- Nachweis über das Sorgerecht:
- Z. B. Sorgerechtsbeschluss, Geburtsurkunde oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht.
- Reisedokumente des Kindes:
- Gültiger Kinderreisepass oder Reisepass.
Was passiert am deutschen oder EU-Flughafen?
An deutschen und EU-Flughäfen gibt es keine einheitliche Regelung, aber die Grenzpolizei oder Flughafensicherheitsdienste können bei alleinreisenden Eltern eine Einverständniserklärung anfordern. Besonders bei Reisen in folgende Länder solltest Du darauf vorbereitet sein:
- USA, Kanada, Australien: Diese Länder haben strenge Vorschriften und können eine Einverständniserklärung verlangen.
- EU-Länder: Innerhalb des Schengen-Raums gibt es in der Regel keine Grenzkontrollen. Trotzdem können bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Abkommens oder bei außergewöhnlichen Umständen Einreisedokumente überprüft werden.
Tipp: Informiere Dich vor der Reise über die Einreiseregelungen des Ziellandes, auch wenn in der Regel keine Kontrollen stattfinden. Sorge dafür, dass Du die Unterlagen griffbereit hast.
Was passiert, wenn die Einverständniserklärung zurückgezogen wird?
Der andere Sorgeberechtigte kann seine Einverständniserklärung jederzeit zurückziehen. Leider passiert dies manchmal sehr kurzfristig und aus reiner Schikane. In solchen Fällen ist schnelles Handeln wichtig:
- Klage auf Ersetzung der Zustimmung:
- Du kannst beim Familiengericht beantragen, dass die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzt wird.
- Dies wird bewilligt, wenn die Reise dem Wohl des Kindes dient und kein berechtigtes Interesse dagegen spricht.
- Einstweilige Anordnung:
- Wenn die Zeit knapp ist, kannst Du beim Gericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Diese kann innerhalb weniger Tage entschieden werden.
- Nachweis der bisherigen Zustimmung:
- Falls der andere Elternteil kurz vor der Reise die Zustimmung zurückzieht, kann ein Nachweis der zuvor erteilten Zustimmung helfen, um am Flughafen Diskussionen zu vermeiden. Dieses Risiko würde ich persönlich jedoch nicht eingehen, da der persönliche Stress und die möglichen finanziellen Folgen nicht absehbar sind.
Tipp: Bei der Buchung solltest Du Vorkehrungen treffen, dass im Worst Case eine Stornierung oder Umbuchung der Reise möglich ist. Dies minimiert finanzielle Verluste und gibt Dir mehr Flexibilität.
Hinweis: Um solche Situationen zu verhindern, solltest Du eine Einverständniserklärung frühzeitig einholen und alle Gespräche dokumentieren.
Fazit
Als alleinerziehende Mama ist es wichtig, rechtlich und organisatorisch gut vorbereitet zu sein. Eine Einverständniserklärung ist elementar. Beachte jedoch, dass Dir diese jederzeit entzogen werden kann.